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fish & trips ist Reisebüro und eingetragener Reiseveranstalter mit dem Spezialgebiet Natur-, Tauch- und Abenteuerreisen.

Auf dem Programm stehen Reisen auf individueller Basis sowie begleitete Specials, Sonder- und Gruppenreisen.

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Einreise Südafrika mit Kindern

Neue Bestimmungen für Reisen mit Kindern von und nach Südafrika
Ab 01. Juni 2015 müssen Eltern, die mit ihren Kindern (bis 18 Jahren) von und nach Südafrika reisen, eine Geburtsurkunde ihrer Kinder mitführen, auf der auch die vollständigen Details der Eltern zu sehen sind.

Reisen beide Elternteile mit ihrem Kind (unter 18 Jahren) von und nach Südafrika, muss folgendes Dokument mitgeführt werden:
• Alle Eltern mit Kindern unter 18 Jahren müssen eine vollständige Geburtsurkunde des Kindes mitführen, inklusive der Details der Eltern.

Wenn EIN Elternteil alleine mit seinem Kind von und nach Südafrika reist, müssen folgende Dokumente mitgeführt werden:
• Eine vollständige Geburtsurkunde
• Eine Zustimmung in Form einer eidesstattlichen Erklärung von dem anderen Elternteil, welches auf der Geburtsurkunde eingetragen ist sowie eine Ermächtigung, mit dem Kind von und nach Südafrika reisen zu dürfen.
• Ein Gerichtsbeschluss, der dem Elternteil die volle elterliche Verantwortung und Rechte oder die gesetzliche Vormundschaft zuweist. Beim Todesfall eines Elternteils muss eine Sterbeurkunde mitgeführt werden.

Wenn ein Erwachsener mit einem Kind von und nach Südafrika reist, dass nicht sein leibliches Kind ist, müssen folgende Dokumente mitgeführt werden:
• Eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes
• Eine eidesstattliche Erklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes, welche die Erlaubnis bestätigt, mit dem Kind reisen zu dürfen.
• Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes

Alleinreisende Kinder (UM), die von und nach Südafrika reisen, müssen folgende Dokumente mitführen :
• Genehmigung von einem oder beiden Elternteilen / Erziehungsberechtigten in Form eines Briefes oder einer eidesstattlichen Erklärung, dass das Kind von und nach Südafrika reisen darf. Wenn nur ein Elternteil in der Lage ist, den Nachweis der Einwilligung zu geben (z.B.Scheidung), muss auch eine Kopie des Gerichtsbeschlusses für die gesetzliche Vormundschaft des in Verantwortung stehenden Elternteils mitgeführt werden
• Ein Brief von der Person, die das Kind in Südafrika in Empfang nimmt sowie deren Wohnsitz und die Kontaktdaten enthält
• Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie Visum oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung der Person, die das Kind in Südafrika abholt
• Kontaktdaten der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre lokale südafrikanische Botschaft oder das zuständige südafrikanische Konsulat.

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