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fish & trips ist Reisebüro und eingetragener Reiseveranstalter mit dem Spezialgebiet Natur-, Tauch- und Abenteuerreisen.

Auf dem Programm stehen Reisen auf individueller Basis sowie begleitete Specials, Sonder- und Gruppenreisen.

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Novelle zur Einreiseverordnung per 19.12.2020

Was bei einer Einreise nach Österreich ab 19.12.2020 beachtet werden muss.

Text

Einreisebestimmungen

Wir haben versucht, eine kurze Zusammenfassung über die aktuellen Einreisebestimmungen zu erstellen.
Genaue Informationen können über das BM Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. über das RIS abgefragt werden

Nach Österreich kann weiterhin uneingeschränkt eingereist werden wenn;
- der Staat oder das Gebiet in der Anlage A angeführt ist
und
- sich die Personen in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Österreich oder in einem der Anlage A genannten Staat aufgehalten hat.

Diese sind derzeit (Stand 19.12.2020): Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und der Vatikan.

Regeln für Einreisen aus EU-/EWR-Staaten sowie der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinten Königreich;

Sofern sich der Staat NICHT in der Anlage A befindet, ist für Personen, die aus einem der o.g. Staaten einreisen bzw. sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht ausschließlich in Österreich und/oder einem dieser Staaten aufgehalten haben, sofort eine zehntägige (Heim-) Quarantäne anzutreten.
Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich. Der Tag der Einreise ist Tag "null". Ausnahmen gelten nur für bestimmte Personengruppen.

Freitestung ab dem fünften Tag;

Diese kann durch einen PCR- oder einen Antigen-Test erfolgen Für die Abnahme darf der Wohnsitz oder die Unterkunft trotz Quarantäne verlassen werden, auf eine Minimierung des Infektionsrisikos ist dabei zu achten. Die Testung darf nur in bestimmten Laboren oder spezialisierten Apotheken erfolgen.

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