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Einreise nach Österreich | Stand 27.7.2020

das BMASGPK hat am Wochenende mit etwas Verzögerung die Novelle zur EinreiseVO veröffentlicht.

Nachfolgend die wichtigsten Details:
Allgemeines:

· Verkürzte Gültigkeit von PCR Tests bei der Einreise auf 72h: Diese dürfen nun maximal 72h alt sein (zuvor: 4 Tage bzw. 96h). Weiters ist nun der Zeitpunkt des Testes und nicht mehr der Zeitpunkt des ärztlichen Attestes für die Gültigkeit relevant.
· Verkürzung der Quarantänedauer auf 10 Tage (zuvor 2 Wochen/14 Tage)
· Infos über „sichere Länder“ und „Risikoländer“

Reisewarnungen das Aussenministerimus gelten natürlich trotzdem! (besonders wichtig: Reisewarnung Stufe 5 oder 6)

Sichere Länder - keine Einschränkung

Einreise aus einem "sicheren Land"

Vorweg, jene Regelung, die KEINE EINSCHRÄNKUNG bei der Einreise vorsieht („sichere Länder“):
Gilt für Personen, die aus einem der folgenden Staaten nach Österreich einreisen UND ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder einem der folgenden Staaten (=sichere Länder) haben, ist die Einreise ohne Einschränkungen möglich (kein PCR-Test auf SARS-CoV-2 bzw. keine 10-tägige Heimquarantäne):

· Andorra
· Belgien
· Dänemark
· Deutschland
· Estland
· Finnland
· Frankreich
· Griechenland
· Irland
· Island
· Italien
· Kroatien
· Lettland
· Liechtenstein
· Litauen
· Luxemburg
· Malta
· Monaco
· Niederlande
· Norwegen
· Polen
· San Marino
· Schweiz
· Slowakei
· Slowenien
· Spanien
· Tschechien
· Ungarn
· Vatikan
· Vereinigtes Königreich
· Zypern

Die oben genannten Personen haben glaubhaft zu machen, dass sie in den letzten 10 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den oben genannten Staaten aufhältig waren.

Weitere Einreisebestimmungen für Fälle, IN DENEN DIE OBEN GENANNTE REGELUNG NICHT GREIFT: (Anm.: Reisende, die nicht in AT oder den genannten Ländern wohnen!)
· Reisende nach Österreich aus dem Schengenraum sowie aus Andorra, Bulgarien, Irland, Kroatien, Monaco, Rumänien, San Marino, Vatikan dem Vereinigtem Königreich oder Zypern haben einen negativen PCR-Test/Gesundheitszeugnis vorzuweisen UND eine 10-tägige Heimquarantäne anzutreten.
Ausnahme: Ist die unverzügliche Ausreise aus Österreich sichergestellt, kann die Quarantäne vermieden werden.
Wenn kein Gesundheitszeugnis bzw. ein Nachweis über eine geeignete Quarantäneunterkunft vorgelegt werden kann, wird die Einreise untersagt.
· Für Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Schweizer Bürger (sowie Familienangehörige im gemeinsamen Haushalt dieser), sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und Fremde mit Visum D (in Österreich ausgestelltes) gilt abweichend davon:

Risiko Länder - Test oder Quarantäne

Einreise aus „Risikoland“

Erfolgt die Einreise aus einem „Risikoland“ (siehe sogleich) ist ein negativer PCR-Test/Gesundheitszeugnis vorzuweisen. Ist dies nicht möglich, ist eine 10-tägige Heimquarantäne anzutreten. Der PCR-Test kann innerhalb 48h nachgeholt werden. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne beendet werden.
Ausnahme: Ist die unverzügliche Ausreise aus Österreich sichergestellt, kann die Quarantäne vermieden werden.

Risikoländer:
· Ägypten
· Albanien
· Bangladesch
· Belarus
· Bosnien und Herzegowina
· Brasilien
· Bulgarien
· Chile
· Ecuador
· Indien
· Indonesien
· Iran
· Kosovo
· Mexiko
· Moldau
· Montenegro
· Nigeria
· Nordmazedonien
· Pakistan
· Peru
· Philippinen
· Portugal
· Rumänien
· Russische Föderation
· Schweden
· Senegal
· Serbien
· Südafrika
· Türkei
· Ukraine
· Vereinigte Staaten (USA)
· Provinz Hubei (China)

Drittstaaten - Test oder Quarantäne

Einreise aus „Drittstaat“

Erfolgt die Einreise aus einem „Drittstaat“ (kein „sicheres Land“, kein „Risikoland“) ist ein negativer PCR-Test/Gesundheitszeugnis vorzuweisen. Ist dies nicht möglich, ist eine 10-tägige Heimquarantäne anzutreten. Der PCR-Test kann innerhalb der gesamten Dauer der Quarantäne nachgeholt werden. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne beendet werden.
Ausnahme: Ist die unverzügliche Ausreise aus Österreich sichergestellt, kann die Quarantäne vermieden werden.

· Für Schlüsselarbeitskräfte (Diplomatisches Personal, Angestellte internationaler Organisationen, humanitäre Einsatzkräfte, Pflege und Gesundheitspersonal, Saisonarbeiter der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus, Mitarbeiter von Gebietskörperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Dienstort/Dienstverrichtung im Ausland), die nicht aus einem sicheren Land anreisen, gilt folgende Sonderbestimmung:

o Vorweisen eines negativen PCR Test/Gesundheitszeugnis bei der Einreise. Falls dies nicht möglich ist, kann der PCR-Test während der Quarantäne nachgeholt werden. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne beendet werden.

Übergangsregel:
Für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die sich am 27.7.2020 im Ausland befinden, gilt bis inkl. 29.7.2020, die bisherige Rechtslage

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